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Der richtige Umgang mit Besucherdaten

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Der Umgang mit Daten von Besuchern gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfordert eine sorgfältige und gesetzeskonforme Vorgehensweise, um die Privatsphäre und die Rechte der betroffenen Personen zu schützen. Hier sind einige Schlüsselprinzipien und Maßnahmen, die Sie beachten sollten:

  1. Informationspflichten: Sie müssen die Besucher über die Verarbeitung ihrer Daten informieren. Dies beinhaltet die Offenlegung von Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer und Empfängern der Daten. Diese Informationen können in einer Datenschutzerklärung auf Ihrer Website oder an physischen Standorten bereitgestellt werden.
  2. Einwilligung: In einigen Fällen benötigen Sie die ausdrückliche Einwilligung der Besucher, um ihre Daten zu verarbeiten. Die Einwilligung sollte freiwillig, informiert und jederzeit widerrufbar sein.
  3. Datensparsamkeit: Erfassen Sie nur die Daten, die für den jeweiligen Zweck notwendig sind. Vermeiden Sie die Erhebung übermäßiger oder unnötiger Daten.
  4. Sicherheit: Stellen Sie sicher, dass die erfassten Daten angemessen geschützt sind, um unbefugten Zugriff, Datenlecks und Missbrauch zu verhindern. Dies beinhaltet technische und organisatorische Maßnahmen.
  5. Rechte der betroffenen Personen: Respektieren Sie die Rechte der Besucher nach DSGVO, einschließlich des Rechts auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenübertragbarkeit. Stellen Sie sicher, dass Sie auf Anfragen zur Ausübung dieser Rechte angemessen reagieren.
  6. Auftragsverarbeitungsverträge: Wenn Sie Dienstleister (z. B. Website-Hosting-Anbieter) mit der Verarbeitung der Daten beauftragen, müssen Sie mit ihnen einen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen, der die Anforderungen der DSGVO erfüllt.
  7. Datenverarbeitungsregister: Führen Sie ein Register über alle Datenverarbeitungstätigkeiten, die im Zusammenhang mit den Besucherdaten stehen.
  8. Datenschutz-Folgenabschätzung: Wenn die Verarbeitung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Besucher birgt, führen Sie eine Datenschutz-Folgenabschätzung durch.
  9. Meldung von Datenschutzverletzungen: Melden Sie Datenschutzverletzungen innerhalb von 72 Stunden an die zuständige Datenschutzbehörde und informieren Sie die betroffenen Personen, wenn die Verletzung ein hohes Risiko für sie darstellt.
  10. Aufbewahrung und Löschung: Bewahren Sie die Daten nur so lange auf, wie es für den Zweck der Verarbeitung erforderlich ist, und löschen Sie sie, wenn sie nicht mehr benötigt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen je nach Art der Datenverarbeitung und den spezifischen Umständen variieren können. Daher ist es ratsam, einen Datenschutzbeauftragten zu konsultieren und sicherzustellen, dass Sie die DSGVO-Anforderungen in Bezug auf Besucherdaten in Ihrer Organisation ordnungsgemäß umsetzen.

Bild von Ron Porter auf Pixabay

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